„Jugendschutz“ deutscher Art

Die Kategorie „Filmrolle“ hat sich wohl leider auf einige Zeit erledigt, ist es doch in Deutschland nach dem Jugendschutzgesetz offensichtlich verboten, mit schlafenden Babies im Alter von wenigen Wochen ins Kino zu gehen und P12-Filme anzusehen. Eltern können nämlich nicht einschätzen, wann es für ihr Baby zuviel wird…

Verstöße sind jedenfalls umgehend beim Blockwart zu melden, denn der Staat weiß am besten, was für die Kinder und Jugendlichen gut ist. Es lebe der Soziale Bürokratismus.

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